Grundgesetz für eine Diktatur

“Um den Erfordernissen unserer Zeit gerecht zu werden”, wie der Papst in seiner Einleitung schreibt, wird der absolute Herrschaftsanspruch des Papstes nicht mehr mit der gleichen Selbstverständlichkeit formuliert wie bisher. Statt von der vollen gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen Gewalt spricht das neue Grundgesetz nun von der vollen Regierungsgewalt, “die die gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt umfasst”.

Doch was bedeutet diese Änderung genau? Die volle Regierungsgewalt des Papstes beschränkt sich nun nicht mehr nur auf richterliche und gesetzgebende Gewalt, sondern soll nun noch mehr all jene einschüchtern, die bisher an der Regierung beteiligt waren. Deren Entscheidungen müssen sich nun in die “volle Regierung”, also auch in die Intentionen des Papstes einfügen.

Eine weitere wichtige Unterscheidung findet sich im neuen Gesetz: Es trennt deutlicher zwischen Vatikanstaat und Heiligem Stuhl. Der Heilige Stuhl ist das Leitungsorgan der katholischen Weltkirche, während der Vatikanstaat für die notwendige Infrastruktur sorgt. Diese Aufgabenteilung wird nun im Gesetz genauer geregelt. In die Päpstliche Kommission können nun auch Laien berufen werden.

Bürger”, “Einwohner” und alle, die im “kirchlichen Geist” ihren Dienst im Vatikan verrichten, sind nun auch Teil der “staatlichen Gemeinschaft”. Das ist eine bemerkenswerte Neuerung, denn bisher hatte der Vatikanstaat keine Staatsbürger.

Auffällig ist allerdings, dass eine Institution im neuen Gesetz keinen Platz mehr findet: die vatikanische Arbeitnehmervertretung. Gerade bei einem Papst, der mit kapitalismuskritischen Äusserungen wie “Diese Wirtschaft tötet” auf sich aufmerksam gemacht hat, mag dies verwundern. Was dies für die Zukunft der Arbeitnehmerrechte im Vatikan bedeutet, bleibt abzuwarten.

Die letzte absolute Monarchie Europas hat sich ein neues Regelwerk gegeben. Ob dies zu einer grundlegenden Änderung der vatikanischen Politik führen wird, darf bezweifelt werden.

Vatikanstadt und Heiliger Stuhl

In der öffentlichen Wahrnehmung wird unter dem Begriff “Vatikan” oft eine homogene Einheit verstanden, doch dieses Missverständnis wird durch das neue Grundgesetz endgültig ausgeräumt, das den Vatikanstaat und den Heiligen Stuhl deutlicher denn je voneinander abgrenzt.

Der Vatikanstaat ist das kleinste unabhängige Land der Welt, eingebettet in die Stadt Rom. Sein Verwaltungsapparat kümmert sich um die elementaren Aufgaben eines Staates, von der medizinischen Versorgung über die öffentliche Sicherheit bis hin zur Pflege von Blumenbeeten und der Herausgabe von Briefmarken. Mit der detaillierten Regelung dieser Aufgaben im neuen Grundgesetz schreibt er erstmals eine jahrzehntelange Praxis fest. Die Regierung des Vatikanstaates wird allerdings vom Papst an einen Kardinal delegiert, der das so genannte Governatorat leitet. Für die Gesetzgebung ist eine Päpstliche Kommission zuständig, an der auch Laien beteiligt sein können.

Im Gegensatz dazu steht der Heilige Stuhl, das Leitungsorgan der katholischen Weltkirche. Er bezeichnet alle Institutionen, die den Papst bei der Leitung der Weltkirche unterstützen, wie z.B. die Glaubensbehörde oder die Bischofsbehörde. Interessanterweise ist es gerade der Heilige Stuhl, der über Botschaften internationale Beziehungen zu anderen Staaten unterhält und in internationalen Organisationen als Beobachter oder sogar als Vollmitglied auftritt.

Die Gründung des Vatikanstaates geht auf die Lateranverträge von 1929 zurück, die zwischen dem faschistischen Königreich Italien unter Mussolini und dem Heiligen Stuhl geschlossen wurden. Ziel war es, die völlige Unabhängigkeit des Papstes und der Kirchenleitung von Italien zu garantieren und ihre internationale Handlungsfähigkeit zu sichern.