Renten reichen nicht zum Leben

Mehr als die Hälfte aller Neurentnerinnen und Neurentner müssten heute mit einer AHV-Rente von weniger als 1’772 Franken im Monat auskommen, so der SGB. Selbst die Maximalrente von 2’450 Franken decke kaum die Lebenshaltungskosten. Für Frauen ist die Situation noch prekärer. Sie erhielten aufgrund von Teilzeitarbeit und Familienarbeit nur halb so hohe Renten aus der zweiten Säule wie Männer. Ein Drittel der Frauen habe überhaupt keine Pensionskasse.
Zwar seien die AHV-Renten der Teuerung angepasst worden, die Reallöhne der Erwerbstätigen seien aber deutlich stärker gestiegen. Die Kaufkraft der Renten habe sich deshalb in den letzten Jahrzehnten verschlechtert. Gleichzeitig fressen laut SGB die steigenden Krankenkassenprämien einen immer grösseren Teil der AHV-Rente auf. Dazu kämen Zahnarztkosten und Franchisen.
Auch die Renten der zweiten Säule seien seit 2005 real um 8 Prozent gesunken, obwohl die Beiträge der Arbeitnehmenden gestiegen seien. Schuld sei das Kapitaldeckungsverfahren, das bei den aktuellen Negativzinsen nicht mehr funktioniere. Immer mehr Versicherte müssten trotz höherer Einzahlungen später mit weniger Rente auskommen.
Der SGB kritisiert scharf, dass von Arbeitgeberseite, Banken und Versicherungen gezielt Horrorszenarien eines finanziellen Kollapses der AHV verbreitet würden. Damit solle das Vertrauen in die umlagefinanzierte AHV untergraben werden, um den Weg für Leistungsabbau und Privatisierung zu ebnen. Dabei sei die AHV bei steigenden Löhnen und Beschäftigung problemlos finanzierbar. Mit einer moderaten Erhöhung der Lohnbeiträge könnten die Mehrausgaben für eine 13.
Eine solche Zusatzzahlung würde die Renten effektiv um 8,33 Prozent erhöhen und die finanzielle Not vieler Rentnerinnen und Rentner lindern, so der SGB. Vor allem Personen mit kleinen und mittleren Einkommen würden profitieren. Im Vergleich zu teuren Einzahlungen in die dritte Säule sei dies für die Arbeitnehmenden deutlich günstiger und sinnvoller. Die Stärkung der solidarischen AHV durch eine 13. Rente sei der beste Weg, um die Situation der Rentnerinnen und Rentner rasch und nachhaltig zu verbessern.

Dies ist der genaue Wortlaut der Initiative:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 12
Übergangsbestimmung zu Art. 112 (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)
1 Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente.
2 Der Anspruch auf den jährlichen Zuschlag entsteht spätestens mit Beginn des zweiten Kalenderjahres, das der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände folgt.
3 Das Gesetz stellt sicher, dass der jährliche Zuschlag weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führt.