Arbeitnehmende unter Stress

Insbesondere fühlen sich heute fast doppelt so viele Arbeitnehmende gestresst wie noch im Jahr 2000, als eine Seco-Studie zum Stress am Arbeitsplatz dieses Gefühl nur bei 27 Prozent der Erwerbstätigen feststellte. Bereits 2010 hatte sich das Bild laut SGB deutlich verschlechtert: Damals gab bereits rund ein Drittel (34%) der Arbeitnehmenden an, sich häufig oder sehr häufig gestresst zu fühlen.

Die neusten Zahlen der EWCS-Befragung von 2021, für die das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) 1224 repräsentativ ausgewählte Arbeitnehmende telefonisch befragt haben, zeigen nun, dass 59 Prozent häufig oder immer unter hohem Arbeitstempo und 52 Prozent unter Termindruck leiden. Das sind laut SGB deutlich mehr als im europäischen Durchschnitt.

Eine Mehrheit der Befragten berichtet zudem über körperliche Beschwerden wie Rücken- oder Kopfschmerzen. Der SGB führt dies vor allem auf die hohe Arbeitsbelastung zurück. Zudem müssten viele Überstunden machen, um die Arbeit zu bewältigen, was zu zusätzlichem Stress und Überforderung führe.

Insgesamt wertet der SGB die Studie als Beleg dafür, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz ungenügend ist und dringend verbessert werden muss. Im internationalen Vergleich schneide die Schweiz bezüglich Risikoprävention und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nur mittelmässig ab.

Umso stossender sei es, so der SGB weiter, dass derzeit verschiedene Parlamentarier Vorstösse planten, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter verschlechtern würden. So wolle FDP-Nationalrat Marcel Dobler den psychosozialen Schutz im Arbeitsgesetz streichen und FDP-Ständerat Thierry Burkart nehme das Homeoffice zum Vorwand, um Nacht- und Sonntagsarbeit einzuführen.

Dies sei besonders stossend, da in der Schweiz ohnehin sehr lange gearbeitet werde und die Arbeitszeiten trotz Produktivitätssteigerungen nicht zurückgegangen seien. Zusammen mit dem mangelhaften Gesundheitsschutz habe dies zu einer regelrechten Burnout-Epidemie geführt, so der SGB.

Bis 1990 sei die betriebsübliche Wochenarbeitszeit alle 10 Jahre um ein bis zwei Stunden gesunken – bei gleichem Lohn. Seither müssten Arbeitnehmende, die dem Stress nicht mehr standhalten, die Arbeitszeitreduktion durch Teilzeitarbeit und Lohneinbussen selber finanzieren. Dies betreffe insbesondere Care-Berufe oder Lehrpersonen.

Auch der Schutz von Schwangeren sei ungenügend. Viele müssten sich krankschreiben lassen, weil der Arbeitgeber keine Schutzmassnahmen treffe. Zudem hätten viele Arbeitnehmende immer noch keine Krankentaggeldversicherung, so dass sie krankheitsbedingte Absenzen teuer zu stehen kämen.

Der SGB fordert das Parlament laut Medienmitteilung deshalb dringend auf, die geplanten Verschlechterungen im Arbeitsgesetz abzulehnen und stattdessen den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu verbessern. Nötig seien insbesondere ein besserer Schutz vor psychosozialen Risiken, mehr Rechte für schwangere Arbeitnehmerinnen sowie die Einführung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung für alle.