
Pensionskassen-Reform
Weniger Rente für mehr Geld – Der BVG-Bschiss
Am 22. September stimmt die Schweiz über eine Reform der beruflichen Vorsorge ab. Was als Modernisierung des Pensionskassensystems verkauft wird, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Mogelpackung. Arbeitnehmende sollen mehr einzahlen, um am Ende weniger Rente zu erhalten. Die Gewerkschaften warnen vor diesem «BVG-Bschiss» und empfehlen ein klares Nein.
von Pietro Cavadini | 4. August 2024
Die zweite Säule der Altersvorsorge, das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG), steht vor einer tiefgreifenden Reform. Am 22. September wird das Schweizer Stimmvolk darüber entscheiden, ob es den Plänen des Parlaments zustimmt. Doch was auf den ersten Blick nach einer notwendigen Anpassung an veränderte wirtschaftliche Realitäten aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als problematisches Vorhaben.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) spricht in seinem Argumentarium von einem «BVG-Bschiss». Er kritisiert, dass die Reform zu Rentenkürzungen und höheren Lohnabzügen führe. «Bereits heute bezahlen wir mehr denn je, erhalten aber immer weniger Rente für unser Geld», heisst es im Dokument. Dabei gehe es den Pensionskassen hervorragend: «Ihre Reservetöpfe sind gefüllt, doch Makler, Versicherungen und Banker zweigen immer mehr ab.»
Alarmierende Zahlen
Die Zahlen, die der SGB präsentiert, sind alarmierend. In den letzten 15 Jahren seien die durchschnittlichen Renten um 300 Franken pro Monat gesunken. Das entspreche einem Verlust von 3’600 Franken pro Jahr. Gleichzeitig seien die Lohnbeiträge im selben Zeitraum um 14 Prozent erhöht worden. Mit der geplanten Reform drohe eine weitere Verschlechterung: Die Renten könnten um bis zu 3’200 Franken jährlich sinken, während die Lohnabzüge um bis zu 2’400 Franken pro Jahr steigen würden.
Ein zentraler Kritikpunkt der Gewerkschaften ist die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent. Dieser Satz bestimmt, wie viel Rente man für das angesparte Guthaben erhält. Eine Senkung bedeutet automatisch weniger Rente für das gleiche Kapital. Der SGB rechnet vor: Für 100’000 Franken BVG-Altersguthaben würde man künftig nur noch 6’000 Franken Jahresrente erhalten, statt wie bisher 6’800 Franken.
Keine Lösung für Frauen
Besonders problematisch sei die Situation für Frauen, argumentiert der SGB. «Gerade berufstätige Mütter mit Betreuungsaufgaben werden im Alter nicht besser dastehen», heisst es im Argumentarium. Die Reform biete keine Lösungen für familienbedingte Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit. Viele Mehrfachbeschäftigte wie Tagesmütter oder Putzfrauen würden weiterhin keinen Pensionskassenanschluss haben.
Die Gewerkschaften kritisieren auch, dass die Reform das Problem der schwindenden Kaufkraft der laufenden Renten nicht löse. «Rentnerinnen und Rentner verlieren kontinuierlich an Kaufkraft, da ihre Pensionskassen-Renten nicht an die Inflation angepasst werden», schreibt der SGB. Mit der aktuellen Teuerung verliere die Rente aus der 2. Säule in 20 Jahren über einen Viertel ihres Werts.
Riesengeschäft für die Finanindustrie
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die hohen Verwaltungskosten in der zweiten Säule. Laut SGB kostet die Pensionskasse jeden Versicherten über 1’400 Franken Verwaltungskosten pro Jahr. «Für die Finanzindustrie ist das attraktiv, sie verdient immer mehr an den Pensionskassen», heisst es im Argumentarium. Allein für die Vermögensverwaltung flössen über 6 Milliarden Franken pro Jahr. Das Einsparpotenzial sei riesig, doch die Reform adressiere dieses Problem nicht.
Die Gewerkschaften kritisieren auch die Gewinnabflüsse an Versicherungskonzerne. Diese hätten in den letzten 20 Jahren 9 Milliarden Franken Gewinn mit den Pensionskassenbeiträgen verbucht. «Das hat ihnen das Parlament erlaubt – und mit einem Verordnungstrick hat der damalige Bundesrat Hans-Rudolf Merz noch kräftig nachgeholfen», so der SGB.
Die Befürworter der Reform argumentieren oft, dass nur 15 Prozent der Versicherten von der Reform betroffen seien. Der SGB hält dem entgegen: «Das ist falsch. Zwar sind rund 85 Prozent der Versicherten in der Pensionskasse nicht genau gleich versichert, wie die vom Gesetz direkt erfasste Gruppe. Aber alle haben einen obligatorischen, gesetzlich geschützten Teil des Altersguthabens. Und auf diesem Grundsockel sinken mit der Reform die Garantien für alle, und zwar um 12 Prozent.»
Umverteilung von Alt zu Jung
Ein häufig vorgebrachtes Argument für die Reform ist, dass sie die Umverteilung von Jung zu Alt stoppe. Der SGB widerspricht dieser Darstellung vehement: «Die Umverteilung von Jung zu Alt ist vorbei. Heute zahlen die Rentner:innen für die Jungen.» Dies sage sogar die Aufsichtsbehörde des Bundes über die Pensionskassen. Wenn die Zinsen und die Inflation steigen, würden die Rentner leiden und die Erwerbstätigen besser fahren.
Die Gewerkschaften räumen ein, dass sie zu Beginn einen Reformvorschlag unterstützt hatten. Dieser sei gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeitet und vom Bundesrat übernommen worden. Er hätte die Renten für alle gesichert, das BVG modernisiert und dank einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag nicht nur die Renten jener Arbeitnehmenden gesichert, die in den letzten Jahren besonders gelitten haben, sondern auch die Renten der Frauen ohne hohe Zusatzkosten sofort verbessert. «Das Parlament hat daraus eine Abbauvorlage gezimmert», kritisiert der SGB. «Diesen BVG-Bschiss müssen wir verhindern.»
Es gibt Alternativen
Der SGB schlägt alternative Lösungen vor, insbesondere zur Verbesserung der Frauenrenten. «Um die Frauenrenten zu verbessern, müssen wir deshalb auch in der 2. Säule dasselbe einführen, was heute in der AHV schon gut funktioniert: ein konsequentes Splitting der Altersguthaben und die Anerkennung der Care-Arbeit!» Solange eine Reform nur beim versicherten Lohn ansetze, werde das Problem der Rentenlücke nicht gelöst.
Auch das Argument, die Reform würde die Chancen älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt verbessern, lässt der SGB nicht gelten. Er warnt sogar vor möglichen Verschlechterungen: «Heute erhalten Pensionskassen mit vielen älteren Arbeitnehmenden Geld von den Kassen mit vielen Jungen – nämlich rund 200 Millionen pro Jahr. Mit der Reform wird diese Entlastung gestrichen.»
Es gibt keinen «Reformstau»
Die Gewerkschaften betonen, dass es in den Pensionskassen keinen «Reformstau» gebe. Anders als in der AHV entschieden die Pensionskassen in den sogenannten «obersten Organen» darüber, wie die Versicherten versichert seien und wie hoch ihre Renten seien. «Das können sie tun, weil nicht einmal die Hälfte unserer Guthaben in den Pensionskassen durch das Gesetz geschützt ist», so der SGB.
Angesichts dieser Argumente empfiehlt der Schweizerische Gewerkschaftsbund ein klares Nein zur BVG-Reform. Er sieht in der Vorlage einen «Bschiss» zu Lasten der Arbeitnehmenden und Rentner. Stattdessen fordert er eine echte Reform, die die Renten sichert, die Frauenrenten verbessert und die hohen Kosten in der zweiten Säule angeht. Die Abstimmung am 22. September wird zeigen, ob die Schweizer Stimmbevölkerung diese Sichtweise teilt oder ob sie bereit ist, für weniger Rente mehr zu bezahlen.