Wenn Washington und Brüssel die Welt erpressen

Was sind Sekundärsanktionen?

Sekundärsanktionen richten sich nicht direkt gegen den eigentlichen Adressaten, sondern gegen Dritte, die mit diesem Handel treiben. Ein Beispiel: Die USA sanktionieren russische Banken und drohen jedem, der mit diesen Banken Geschäfte macht – auch ausserhalb der USA – mit Strafen. Selbst ein Händler in Indien ist betroffen. Auch die EU verfolgt mittlerweile eine ähnliche Strategie, wie der Volkswirt Dr. Michael Roth im «Handelsblatt» vom 15. Juni 2023 beschreibt.

Trump verschärft die Gangart

Im Jahr 2025 hat sich die Lage deutlich zugespitzt: US-Präsident Donald Trump kündigte im August an, bis zum 8. August neue Sanktionspakete gegen Russland zu verhängen, sollte kein Waffenstillstand in der Ukraine zustande kommen. Besonders brisant: Die USA drohen nun auch allen Staaten mit Sanktionen, die Russland bei der Umgehung der Restriktionen unterstützen – von der Türkei über China bis hin zu den Golfstaaten. Indien wurde besonders hart getroffen: Trump verhängte 25-prozentige Zölle und drohte mit 100-Prozent-Zöllen für jene, die russisches Öl und Gas nicht boykottieren.

Trumps neue Aggressivität zeigt sich auch in seiner Sprache. Paradoxerweise zweifelt er selbst an der Wirksamkeit seiner Massnahmen: «Es wird Sanktionen geben, aber sie scheinen ihnen recht erfolgreich auszuweichen. Wissen Sie, sie sind gerissene Leute», so Trump.

Völkerrechtliche Grauzone

Im Völkerrecht existiert weder ein ausdrückliches Verbot noch eine klare Erlaubnis für Sekundärsanktionen. Der Völkerrechtler Prof. Andreas Zimmermann (Universität Potsdam) stellt in seinem Aufsatz «Secondary Sanctions and International Law» (Kolleg «Normative Ordnungen», März 2024) fest, dass das Instrument in klassischen Verträgen wie der UNO-Charta nicht geregelt ist.

Problematisch wird es laut Zimmermann dann, wenn Sanktionen extraterritorial wirken und in die Souveränität von Drittstaaten eingreifen. Genau das tut das elfte EU-Sanktionspaket gegen Russland (Juni 2024), wie die EU-Kommission am 23. Juni in einer Pressemitteilung einräumte: Finanzinstitute in Drittstaaten droht der Ausschluss vom EU-Markt, wenn sie Transaktionen für russische Energieexporte abwickeln.

Wirtschaftskrieg per Dekret

Die USA gehen noch weiter: Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) sanktioniert weltweit Firmen, die mit Russland handeln. Das US-Finanzministerium rechtfertigt diese Praxis mit einem nationalen Notstand (Pressemitteilung vom 23. Dezember 2023). Kritiker sprechen von Wirtschaftskrieg per Dekret.

Die Auswirkungen sind bereits spürbar: Russische Ölfirmen müssen mit monatelangen Zahlungs-Verzögerungen rechnen, da Banken in China, der Türkei und den Emiraten die US-Drohungen ernst nehmen. Auch europäische und schweizerische Unternehmen tragen die Folgen: hohe Compliance-Kosten, Rufschädigung und geschäftliche Einbussen.

Das EuGH-Urteil: ein stumpfes Schwert

2021 verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur EU-Blocking-Verordnung im Fall Bank Melli Iran gegen Telekom Deutschland. Das Gericht stellte klar: Europäische Unternehmen müssen die Verordnung beachten, die es untersagt, US-Sanktionen zu befolgen. Doch das Urteil zeigt auch die Hilflosigkeit der EU: Unternehmen stecken im Dilemma zwischen US-Recht und EU-Vorgaben. Die Deutsche Telekom hatte ihre Verträge mit der iranischen Bank gekündigt, nachdem diese auf der US-Sanktionsliste gelandet war.

China und Indien im Fokus

China ist mittlerweile Russlands wichtigster Handelspartner: 2024 entfielen rund 40 Prozent der russischen Importe und 30 Prozent der Exporte auf China. Gemeinsam mit Indien absorbieren die beiden Länder über die Hälfte der russischen Ölexporte. Trumps Vize-Stabschef Stephen Miller kommentierte: «Die Menschen werden schockiert sein, wenn sie erfahren, dass Indien beim Kauf von russischem Öl praktisch mit China gleichauf liegt.» Tatsächlich ist Russland mit einem Anteil von 35 Prozent Indiens wichtigster Öllieferant.

Verhältnismässigkeit fraglich

Das völkerrechtliche Prinzip der Verhältnismässigkeit verlangt, dass Mittel und Zweck in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Juristin Prof. Dr. Lutz Oette (SOAS) stellt in einer Studie für den European Parliament Research Service (Dezember 2023) die Frage, ob die wirtschaftlichen Folgeschäden für Drittstaaten nicht zu hoch seien.

Die extraterritoriale Wirkung der Sanktionen wird oft als Einmischung in fremde Souveränität kritisiert und verursacht Unsicherheit sowie hohe Kosten für betroffene Unternehmen.

Rechtfertigungsversuche aus Brüssel

Die EU-Kommission widerspricht dieser Kritik. In einer Stellungnahme vom 12. Januar 2024 betont sie, ihre Sanktionen seien mit dem Völkerrecht vereinbar und berücksichtigten Menschenrechte und Grundfreiheiten. Tatsächlich aber verschärft die EU ihre Massnahmen kontinuierlich – auch gegen den Widerstand einzelner Mitgliedstaaten wie Ungarn.

Deutschland im Dilemma

Deutsche Aussenpolitik-Experten fordern mehr Handlungsspielraum für die EU. Deutschland allein sei kaum in der Lage, US-Sekundärsanktionen zu widerstehen, heisst es in einer Analyse der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (April 2024).

Seit den 1990er-Jahren beschliesst der US-Kongress parteiübergreifend Gesetze mit Sekundärsanktions-Komponenten. Der Präsident hat bei deren Umsetzung erheblichen Spielraum, da er vorab einen Verstoss feststellen muss.

Zunehmende Konfrontation

Der bilaterale Handel zwischen China und Russland ist seit 2021 um mehr als 70 Prozent gestiegen. 2024 importierte China Waren im Wert von fast 135 Milliarden Dollar – vor allem Öl und Gas. Die wirtschaftliche Realität steht damit im Widerspruch zu den Sanktionszielen der USA.

Selbst Trump räumt ein: «Sie sind schlau … exportieren weiterhin Öl, schmieden Allianzen und stärken die Wirtschaft. Das ist eine Tatsache.» Dennoch plant er neue Verschärfungen.

Fazit

Sekundärsanktionen bewegen sich in einer völkerrechtlichen Grauzone. Ihre Rechtmässigkeit muss im Einzelfall geprüft werden. Für Drittstaaten bedeutet das teure Verfahren mit ungewissem Ausgang.

Die Jahre 2024 und 2025 zeigen: Der Einsatz von Sekundärsanktionen wird aggressiver, ihre Wirksamkeit bleibt umstritten. Selbst Trump zweifelt daran. Doch für Unternehmen weltweit steigt die rechtliche Unsicherheit – und mit ihr die Compliance-Kosten. Ein Preis, den nicht die Sanktionäre zahlen, sondern die Weltwirtschaft.