
Warum die 13. AHV-Rente finanzierbar und gerecht ist
Berufliche Vorsorge: die wirkliche Giesskanne
«Die Schweiz lebt weit unter ihren Verhältnissen und kann sich die 13. AHV-Rente problemlos leisten», schreibt der Ökonom Werner Vontobel. Tatsächlich produziere die Schweiz Jahr für Jahr rund 80 Milliarden Franken mehr, als sie konsumiere. Zudem gebe es in der Schweiz aufgrund von Verschwendung und Ineffizienz ein enormes Potential für Einsparungen.
von Redaktion | 12. Februar 2024
Laut Vontobel mutet es daher «ein wenig bigott an», wenn sich Politiker über die vergleichsweise bescheidenen Kosten der 13. AHV-Rente von 4,1 Milliarden Franken aufregen. Das eigentliche Problem sei nicht, dass der Schweiz das Geld fehle, sondern dass es in die falschen Töpfe geleitet werde.
Insbesondere die Berufliche Vorsorge (BV) bezeichnet Vontobel als eine der «grössten Giesskannen». Ursprünglich dazu gedacht, die Alterssicherung zu ergänzen, werde die BV heute vor allem als Steuersparmodell für Gutverdiener missbraucht. Durch überobligatorische Einzahlungen und steuerfreie Kapitalerträge entgingen dem Staat jährlich 10 bis 15 Milliarden Franken an Steuereinnahmen.
Gleichzeitig trage die BV nur wenig zur Alterssicherung bei, da sich die ausbezahlten Renten sehr ungleich auf die Bevölkerung verteilten. Über ein Drittel der BV-Renten für die reichsten 20 Prozent der Bevölkerung werde zudem gar nicht gebraucht und fliesse an die Erben.
Angesichts dieser Fehlkonstruktion sei es scheinheilig, gerade aus Kreisen der BV-Profiteure zu hören, die 13. AHV-Rente sei nicht finanzierbar, warnt Vontobel. Vielmehr sei dies als Drohung zu verstehen, dass weiterhin alle Mittel in den schon über 1400 Milliarden Franken schweren Topf der BV gelenkt werden sollen.
Es ist also durchaus genug Geld für eine Stärkung der AHV durch die 13. Rente vorhanden. Die 4 Milliarden Franken zusätzliche Kosten wären angesichts der Fehlleitung von Finanzströmen in Milliardenhöhe in die BV gut investiert. Die 13. AHV-Rente stellt auch einen Schritt zu mehr Verteilungsgerechtigkeit dar, da sie – anders als die BV – Menschen aller Einkommensschichten zugutekommt. Die Einführung dieser kleinen Zusatzrente für die Ältesten ist somit sowohl problemlos finanzierbar als auch gesellschaftlich sinnvoll.