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Habeck auf «auf hohem staatspropagandistischem Niveau»
Heute schon distanziert?
In einer ausführlichen Analyse setzt sich der renommierte deutsche Rechtswissenschaftler und ehemalige Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Thomas Fischer mit einer viel beachteten Rede des deutschen Vizekanzlers Robert Habeck auseinander. Er wirft ihm «moralisch verbrämten Rassismus» vor.
von Redaktion | 7. November 2023
Habeck hatte in seiner Rede die in Deutschland lebenden Muslime aufgefordert, sich klar und unmissverständlich vom Antisemitismus zu distanzieren. Dieser explizite Appell an die muslimische Minderheit enthalte jedoch einige äusserst problematische Implikationen, so Fischer.
Zur Untermauerung seiner Kritik zitiert Fischer eine längere Passage aus Habecks Rede, in der dieser den Muslimen zwar zu Recht Schutz vor rechtsextremer Gewalt zusichert. Gleichzeitig macht Habeck diesen Schutzanspruch aber davon abhängig, dass sich die Muslime auch aktiv gegen Antisemitismus positionieren.
Fischer zeigt, dass diese Verknüpfung rechtlich und moralisch höchst fragwürdig ist. Durch die Gleichsetzung von Schutz vor rechter Gewalt und Toleranz suggeriere Habeck, der Staat könne Muslimen die Toleranz entziehen, wenn sie sich nicht ausreichend vom Antisemitismus distanzierten. Dies sei eine «Verdrehung auf hohem staatspropagandistischem Niveau», formuliert Fischer pointiert.
Der Strafrechtler erinnert daran, dass nach dem Grundgesetz jeder das Recht auf freie Meinungsäusserung habe, auch wenn er eine moralisch verwerfliche Meinung vertrete. Kein Staat dürfe seine Bürger zwingen, sich von bestimmten Positionen zu distanzieren – auch nicht die Muslime.
Ausserdem warf Fischer dem Vizekanzler vor, mit seiner Rede rassistische Ressentiments gegen Muslime bedient und geschürt zu haben. Insbesondere die explizite Aufforderung an Muslime, sich vom Antisemitismus zu distanzieren, sei sachlich nicht gerechtfertigt. Schliesslich seien antisemitische Einstellungen in allen Bevölkerungsgruppen verbreitet, nicht nur unter Muslimen.
Insgesamt, so das vernichtende Urteil des profilierten Juristen, handele es sich bei Habecks Rhetorik um eine «Spielart des moralisch verbrämten Rassismus». Mit seiner unterschwelligen Drohung, Muslimen die Toleranz zu entziehen, wenn sie sich nicht ausreichend distanzierten, untergrabe der Vizekanzler grundlegende Prinzipien des deutschen Rechtsstaates.
Zusammenfassend attestiert Thomas Fischer, einer der angesehensten deutschen Strafrechtler, dem Vizekanzler, mit seiner viel beachteten Rede an die Muslime verfassungsrechtliche Grundsätze sträflich zu ignorieren und antimuslimische Ressentiments zu schüren. Fischers schonungslose Kritik entlarvt Habecks liberal wirkende Integrationsrhetorik als Schein. Der Vizekanzler begeht mit seiner Rede einen schweren Fehltritt.