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Knausrige Verleger
Verhandlungen um Gesamtarbeitsvertrag in der Schweizer Medienlandschaft stocken: Hauptstreitpunkt ist der geforderte Mindestlohn. Arbeitnehmervertreter reichen Petition ein, doch Verlegerverband zeigt wenig Verständnis. Die Zukunft des GAV bleibt ungewiss.
Seit über einem halben Jahr gibt es keine Fortschritte in den Verhandlungen über einen allgemeingültigen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Schweizer Medienbranche. Im Juni wurden die Gespräche zwischen dem Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) auf der Arbeitgeberseite und den Vertretungen der Arbeitnehmer, der Gewerkschaft Syndicom und dem Berufsverband Impressum, ergebnislos abgebrochen.
Der Hauptstreitpunkt bleibt der geforderte Mindestlohn. Syndicom und Impressum beharren auf einem monatlichen Grundgehalt von 5800 Franken, während die Verleger lediglich 4800 Franken anbieten. Dies entspricht dem aktuellen Niveau in der Deutschschweiz und im Tessin. In der Romandie, wo bereits ein GAV in Kraft ist, liegt der Mindestlohn bei besagten 5800 Franken.
Um den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen, haben die Arbeitnehmervertretungen eine Petition mit 1200 Unterschriften eingereicht. Bei der offiziellen Übergabe an den VSM erneuerten sie die Forderung, die GAV-Verhandlungen wieder aufzunehmen und sich für einen höheren Mindestlohn einzusetzen.
Der Verlegerverband reagierte jedoch mit Unverständnis auf diesen Vorstoss. In seiner schriftlichen Stellungnahme wies VSM-Geschäftsführer Stefan Wabel auf die schwierige wirtschaftliche Lage vieler Medienunternehmen hin. Angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Verlage ums Überleben kämpfen, seien Lohnerhöhungen “nicht nachvollziehbar”.
Aus Sicht des Verlegerverbandes wird bei der Diskussion um den GAV zu stark auf die Mindestlohn-Frage fokussiert. In den bisherigen Verhandlungen habe es auch Verbesserungen beim Kündigungsschutz oder für freie Mitarbeiter gegeben. Doch diese Aspekte würden zu wenig beachtet.
Der VSM ist der Ansicht, dass die Arbeitnehmervertreter mit ihrer unnachgiebigen Forderung nach einem Mindestlohn von 5800 Franken eine Einigung beim GAV blockieren. Die Fronten sind unverändert verhärtet, eine Annäherung oder eine zeitnahe Wiederaufnahme der Gespräche ist nicht absehbar. Die Zukunft des Gesamtarbeitsvertrags für die Medienschaffenden in der Schweiz bleibt damit ungewiss.


