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Kriegsverbrecher: Clooney gegen Netanyahu

21.05.2024 / Lesezeit ca: 7 Minuten

Ein vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) einberufenes hochrangiges Expertengremium hat die Anträge der Chefanklägerin auf Haftbefehle gegen führende Vertreter der Hamas und Israels geprüft. In seinem am 20. Mai 2024 veröffentlichten Bericht kommt das Gremium einstimmig zu dem Schluss, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt vom…

Ein hochrangiges Gremium von Völkerrechtsexperten hat die Anträge des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) auf Haftbefehle gegen führende Vertreter der Hamas und Israels geprüft und einstimmig befürwortet. Das siebenköpfige Gremium kam zu dem Schluss, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die Beschuldigten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.

Das Gremium war im Januar 2024 vom Chefankläger des IStGH einberufen worden, um zu beurteilen, ob die Haftbefehlsanträge den Anforderungen von Artikel 58 des Römer Statuts genügen. Danach müssen hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die zu verhaftenden Personen Straftaten begangen haben, die der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen. Das Gremium setzte sich aus international renommierten Richtern, Anwälten und Völkerrechtsexperten zusammen, darunter der ehemalige IStGH-Richter Sir Adrian Fulford und der ehemalige IStGH-Präsident Theodor Meron.

In seinem am 20. Mai 2024 veröffentlichten Bericht stellt das Panel zunächst fest, dass der ICC seit dem 13. Juni 2014 die Gerichtsbarkeit über Verbrechen hat, die auf palästinensischem Territorium oder von palästinensischen Staatsangehörigen begangen wurden. Dies gelte auch für israelische Staatsangehörige in Bezug auf Taten in Gaza oder im Westjordanland, obwohl Israel kein Vertragsstaat des ICC ist.

Die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hamas hätten im Oktober 2023 sowohl die Schwelle zu einem internationalen als auch zu einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt überschritten. Ein internationaler Konflikt sei spätestens am 7. Oktober ausgebrochen, als Israel begonnen habe, auf Angriffe der Hamas mit militärischer Gewalt auf palästinensischem Gebiet zu reagieren, ohne dass Palästina dem zugestimmt habe.

In Bezug auf die Haftbefehle gegen die Hamas-Führer Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniyeh kommt das Panel zu dem Schluss, dass es hinreichende Beweise dafür gibt, dass die drei Beschuldigten für folgende Verbrechen verantwortlich sind

  • Kriegsverbrechen des Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes und der Ausrottung wegen der Tötung von Hunderten von Zivilisten am 7. Oktober 2023
  • Kriegsverbrechen der Geiselnahme von mindestens 245 Menschen
  • Kriegsverbrechen der Vergewaltigung, anderer Formen sexueller Gewalt, Folter, grausamer Behandlung und Verletzung der persönlichen Würde sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Vergewaltigung, anderer Formen sexueller Gewalt, Folter und anderer unmenschlicher Handlungen an israelischen Geiseln während ihrer Gefangenschaft

Gestützt auf die Aussagen von Überlebenden und Augenzeugen, auf Videoaufnahmen und auf die Aussagen der Täter kommt das Panel zu dem Schluss, dass die drei Hamas-Führer einen gemeinsamen Plan verfolgten, der notwendigerweise die Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einschloss. Die koordinierte Natur und das Ausmass der Taten, die unterstützenden Aussagen der Angeklagten, die Beweise für die sorgfältige Planung der Angriffe sowie die Ideologie und die bisherigen Praktiken der Hamas würden dies belegen.

In Bezug auf den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant stellt das Expertengremium fest, dass genügend Beweise vorliegen, dass beide folgende Verbrechen begangen haben:

  • Kriegsverbrechen des vorsätzlichen Aushungerns von Zivilisten als Methode der Kriegsführung.
  • Weitere damit verbundene Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie vorsätzliche Verursachung grosser Leiden, schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit, Mord, gezielte Angriffe auf Zivilpersonen
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord, Ausrottung, andere unmenschliche Handlungen und Verfolgung im Zusammenhang mit dem Tod und der Verletzung von Zivilpersonen in Gaza durch die systematische Verweigerung lebensnotwendiger Güter.

Netanyahu und Gallant verfolgten gemeinsam mit anderen den Plan, Aushungern und andere Gewaltakte gegen die Zivilbevölkerung in Gaza einzusetzen, um die Hamas zu zerschlagen, Geiseln zu befreien und Kollektivstrafen gegen die als Bedrohung empfundene palästinensische Zivilbevölkerung zu verhängen.

Zu den Handlungen, mit denen das Verbrechen der Aushungerung begangen wurde, gehörten laut dem Gremium die Blockade des Gazastreifens, die Schliessung von Grenzübergängen, willkürliche Beschränkungen der Einfuhr und Verteilung lebensnotwendiger Güter, die Unterbrechung der Strom- und Wasserversorgung und starke Einschränkungen der Versorgung mit Nahrungsmitteln, Medikamenten und Treibstoff.

Dies geschah vor dem Hintergrund von Angriffen auf Einrichtungen zur Produktion von Nahrungsmitteln und Trinkwasser, von Angriffen auf Zivilisten, die versuchten, Hilfsgüter zu erhalten, und von Angriffen auf humanitäre Helfer und Hilfskonvois, obwohl die Hilfsorganisationen die Lieferungen mit der israelischen Armee koordiniert hatten.

Ein grosser Teil der Zivilbevölkerung Gazas sei dadurch bereits getötet worden, weil die Angeklagten dies entweder direkt beabsichtigt oder zumindest gewusst hätten, dass solche Todesfälle die übliche Folge ihrer Kriegsführung sein würden. Es sei zu befürchten, dass die Zahl der Opfer weiter steigen werde.

Auf der Grundlage der vom Chefankläger vorgelegten Beweise kam das Panel schliesslich zu dem Schluss, dass Netanyahu und Gallant wesentlich zu dem gemeinsamen Plan beigetragen haben, Zivilisten auszuhungern und andere Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung zu begehen. Dies sei durch ihre eigenen Aussagen und die anderer israelischer Regierungsvertreter belegt. Dafür spreche auch der systematische Charakter des Verbrechens und die Beteiligung der Angeklagten an der Spitze des israelischen Regierungsapparats mit tatsächlicher Befehlsgewalt über ihre Untergebenen.

Als führende Mitglieder des Kriegs- und Sicherheitskabinetts, in dem alle wesentlichen Entscheidungen über die Kriegsführung, einschliesslich der Blockade und Einschränkung humanitärer Hilfe, getroffen wurden, tragen Netanyahu und Gallant darüber hinaus die Verantwortung als Vorgesetzte, da sie trotz Kenntnis der Verbrechen ihrer Untergebenen keine Schritte unternommen haben, um diese zu verhindern oder zu ahnden.

Zusammenfassend bestätigt das Expertenpanel einstimmig die Einschätzung des Chefanklägers, dass es auf der Grundlage der Haftbefehlsanträge und der zu ihrer Begründung vorgelegten Beweismittel hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass der ICC für die in den Anträgen dargestellten Verbrechen zuständig ist, dass diese Verbrechen tatsächlich begangen wurden und dass die Beschuldigten dafür verantwortlich sind.

Gleichzeitig betont das Panel, dass die endgültige Entscheidung über die Ausstellung von Haftbefehlen selbstverständlich bei den Richtern des ICC liegt. Das Panel begrüsst die Absicht des Chefanklägers, die Ermittlungen zu den in Israel und Palästina begangenen Verbrechen fortzusetzen und in naher Zukunft Anträge zu weiteren Anklagepunkten und/oder Beschuldigten zu stellen. Er hofft, dass sich weitere Opfer und Zeugen melden werden, um die laufenden Ermittlungen zu unterstützen.

Erklärung der Panelmitglieder in der Financial Times

In einer gemeinsamen Stellungnahme in der Financial Times erläutern die Mitglieder des Expertenpanels ihre Beweggründe, der Einladung der ICC-Chefanklägerin zu folgen und ein unabhängiges Rechtsgutachten zu erstellen. Sie betonen, dass die Angriffe der Hamas auf Israel am 7. Oktober und die militärische Reaktion der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen das System des Völkerrechts bis an seine Grenzen getestet hätten.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass der Diskurs über den Konflikt hochgradig politisiert und von Desinformation geprägt sei, hätten sie sich als Völkerrechtler mit unterschiedlichen persönlichen Hintergründen verpflichtet gefühlt, ein objektives und unabhängiges Rechtsgutachten auf der Grundlage der vorliegenden Beweise zu erstellen. Ihr gemeinsames Ziel sei es, die Rechenschaftspflicht voranzubringen.

Das Gremium betont in seiner Stellungnahme, dass die Vorwürfe nichts mit den Ursachen des Konflikts zu tun hätten, sondern vielmehr die Kriegsführung in einer Weise beträfen, die gegen seit langem etablierte Regeln des humanitären Völkerrechts verstiessen. Diese Regeln würden für bewaffnete Gruppen und die Streitkräfte aller Staaten weltweit gleichermassen gelten.

Die vom Chefankläger beantragten Haftbefehle seien erst der Anfang. Es hoffe, dass die Anklagebehörde ihre zielgerichteten Ermittlungen fortsetzen werde, auch im Hinblick auf die weitreichenden Schäden für die Zivilbevölkerung durch die Bombardierung des Gazastreifens und die Beweise für sexuelle Gewalt gegen Israelis am 7. Oktober.

Das Expertengremium bezeichnete den Schritt der Chefanklägerin als Meilenstein der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Kein Konflikt dürfe ein rechtsfreier Raum sein und kein Kinderleben sei weniger schützenswert als ein anderes. Das angewandte Recht sei das Recht der Menschheit, nicht das Recht einer bestimmten Seite, und es müsse alle Opfer dieses Konflikts sowie alle Zivilisten in zukünftigen Konflikten schützen.

Abschliessend drückte das Panel seine Hoffnung aus, dass im Laufe der weiteren Untersuchungen staatliche Stellen, Zeugen und Überlebende in den Prozess einbezogen werden. Letztlich soll dieser Prozess zu einem besseren Schutz der Zivilbevölkerung und zu einem dauerhaften Frieden in einer Region beitragen, die schon viel zu viel gelitten hat.

Biografien der Panelmitglieder und wissenschaftlichen Berater

  • Sir Adrian Fulford ist ein pensionierter Lord Justice of Appeal, der 27 Jahre lang als Richter im Vereinigten Königreich tätig war und als erster Untersuchungsbeauftragter für Befugnisse im Vereinigten Königreich fungierte.
  • Richter Theodor Meron CMG ist ein renommierter Jurist mit umfangreicher Erfahrung im Bereich des internationalen Strafrechts und hatte mehrere Führungspositionen in internationalen Strafgerichtshöfen inne.
  • Amal Clooney ist eine international anerkannte Anwältin, die sich auf Menschenrechte und internationales Recht spezialisiert hat und in wichtigen Fällen vor internationalen Gerichten aufgetreten ist.
  • Danny Friedman KC ist ein auf das Zusammenspiel von Strafrecht, Menschenrechten und Völkerrecht spezialisierter Barrister, der in wegweisenden Fällen im Vereinigten Königreich und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgetreten ist.
  • Baroness Helena Kennedy LT KC ist eine führende Straf- und Menschenrechtsanwältin im Vereinigten Königreich, die für ihre Arbeit in wichtigen Fällen und ihr Engagement für Frauenrechte bekannt ist.
  • Elizabeth Wilmshurst CMG KC ist Distinguished Fellow des Chatham House und war als Rechtsberaterin im britischen diplomatischen Dienst an den Verhandlungen zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs beteiligt.
  • Prof. Marko Milanovic und Prof. Sandesh Sivakumaran sind anerkannte akademische Experten auf dem Gebiet des Völkerrechts und unterstützen das Panel mit ihrer fundierten juristischen Expertise.

 

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