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Staatsräson als Straftatbestand
Ein Gesetzentwurf aus Hessen will politische Debatten über Israel per Strafrecht regeln. Der Tatbestand ist vage, die Wirkung kalkuliert: Einschüchterung. Juristen, Aktivisten und jüdische Organisationen laufen Sturm – bisher vergeblich.
Der deutsche Bundesrat berät über einen Gesetzentwurf der hessischen CDU-SPD-Regierung, der die «Leugnung des Existenzrechts Israels» mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldbusse ahnden soll. Die Absicht klingt vertraut: Antisemitismus bekämpfen, jüdisches Leben schützen. Doch was der Entwurf tatsächlich tut, ist etwas anderes: Er zieht eine Linie durch die politische Debatte – und erklärt eine Seite davon zum Verbrechen.
Ein Tatbestand ohne klaren Inhalt
Das erste und gravierendste Problem ist juristischer Natur: Der Entwurf definiert nicht, was «Leugnung des Existenzrechts Israels» konkret bedeutet. Gerichte müssten das Gesetz erst auslegen – und zwar unter politischem Druck und öffentlicher Beobachtung. Das schafft genau das, was ein Rechtsstaat vermeiden sollte: einen vagen Straftatbestand, der nach Gutdünken angewendet werden kann.
Dreissig Juristinnen und Juristen – darunter ausgewiesene Völker- und Verfassungsrechtler – haben in einem offenen Brief klargemacht, dass der Entwurf mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Ihr zentrales Argument: Der Begriff «Leugnung» suggeriert eine Parallele zur Holocaustleugnung. Doch der Holocaust ist eine historische Tatsache. Das «Existenzrecht Israels» hingegen ist eine politische Position – keine Tatsachenbehauptung, die man leugnen oder bestätigen kann wie eine Jahreszahl.
Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit ausdrücklich – auch unbequeme, auch falsche, auch provokante Meinungen. Einschränkungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Eine politische Staatsräson gehört nicht dazu.
Was das Gesetz in der Praxis bedeuten könnte
Weil der Entwurf keine Tathandlungen benennt, bleibt offen, was er erfassen würde. Wäre strafbar:
- wer in sozialen Medien Israel einen Apartheid-Staat nennt?
- wer an einer Demonstration eine Fahne trägt und Parolen ruft?
- wer in einem Seminar die Zwei-Staaten-Lösung als gescheitert bezeichnet?
- wer als palästinensischer Geflüchteter öffentlich um ermordete Angehörige trauert?
Solche Fragen sind keine rhetorischen Übertreibungen. Sie sind die logische Konsequenz eines Gesetzes, das seinen Kernbegriff nicht definiert. Ein Strafgesetz, das Gerichte und Staatsanwaltschaften zu politischen Schiedsrichtern macht, ist kein Mittel gegen Antisemitismus. Es ist ein Instrument der Einschüchterung.
Die Doppelmoral des philosemitischen Sonderstatus
Es gibt eine zweite, weniger diskutierte Dimension: Was es bedeutet, einem einzigen Staat einen juristisch erzwungenen Sonderstatus zuzuweisen.
Kein anderes Land der Welt genießt diesen Schutz. Niemand wird bestraft, weil er das Existenzrecht Saudi-Arabiens, Pakistans oder Nordkoreas «leugnet». Nur Israel soll in einem deutschen Gesetz als Staat verankert werden, dessen Bestand unanfechtbar ist – nicht durch Diplomatie, sondern durch Strafandrohung.
Die politische Absicht dahinter ist verständlich: Aus der deutschen Geschichte erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber dem jüdischen Volk. Doch genau hier liegt die Doppelmoral. Denn wer Israel qua Gesetz mit dem Judentum gleichsetzt – wer aus Verantwortung gegenüber Juden den Staat Israel schützt –, reproduziert eine Gleichung, die selbst antisemitisch ist: dass Juden und Israel dasselbe seien. Dass ein Jude, der Israel kritisiert, sich selbst verleugne. Dass antizionistische Juden – und sie existieren, in Deutschland wie anderswo – keine authentisch jüdische Position vertreten dürften.
Nicht zufällig haben jüdische Organisationen wie die «Jüdische Stimme für gerechten Frieden» den Gesetzentwurf abgelehnt. Der Philosemitismus, der Israel über jeden Zweifel stellt, endet dort, wo er Juden, die anderer Meinung sind, aus dem Diskurs ausschliesst.
Schweigen durch Strafrecht
Die vielleicht schädlichste Wirkung eines solchen Gesetzes ist die, die man nicht sieht: die Selbstzensur. Journalisten, die lieber nicht berichten. Wissenschaftler, die lieber nicht publizieren. Aktivisten, die lieber nicht demonstrieren. Ein Gesetz muss gar nicht oft angewendet werden, um zu wirken – es genügt, dass es existiert und seine Grenzen unklar sind.
Das ist der eigentliche Angriff auf die Meinungsfreiheit: nicht das Verbot bestimmter Worte, sondern die Schaffung eines Klimas, in dem niemand mehr genau weiss, welche Worte erlaubt sind.
Eine Demokratie, die politische Debatten durch Strafrecht regelt, schwächt sich selbst. Sie signalisiert, dass sie dem freien Austausch von Argumenten nicht mehr traut – und setzt an seiner Stelle staatliche Autorität.


