Gottesbezug ist erst 15 Jahre alt
Ob Gott tatsächlich aus der Verfassung des Kantons Luzern gestrichen wird, muss das Parlament entscheiden. Dabei ist der Gottesbezug in der Luzerner Verfassung gar nicht so alt, wie man meinen könnte. Er wurde erst bei der Totalrevision von 2007 hinzugefügt. Vorher hatte die Verfassung keine Präambel und damit auch keinen expliziten Bezug auf Gott. Damals gab es sogar einen weltlichen Vorschlag der zuständigen Kommission: «Im Wissen, dass Macht ohne Recht nicht sein darf und Recht ohne Macht nicht sein kann, gibt sich der Kanton Luzern folgende Verfassung», lautete dieser, wie einem rund 750-seitigen Kommentar zur neuen Luzerner Verfassung zu entnehmen ist. Dort wird die Entstehungsgeschichte des Gottesbezugs beschrieben.
Ein zu «akademischer» Vorschlag
In der anschliessenden breit angelegten Vernehmlassung, bei der die Unterlagen auch an sämtliche Luzerner Haushalte verteilt wurden, stiess dieser Vorschlag aber auf Widerstand, wie der Regierungsrat in seiner Botschaft ans Parlament im Jahr 2005 festhielt: «Aus den zahlreichen Eingaben ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass eine Präambel gewünscht wird, welche einen Bezug auf Gott und auf die Verantwortung des Menschen herstellt.» Unter anderem wurde der Vorschlag der Kommission als «zu akademisch» beurteilt – ungeachtet dessen, dass in den vorhergehenden Verfassungen des Kantons Luzern von 1814, 1831, 1841, 1863 und 1875 nie von Gott die Rede war.
Allerdings wird in den ersten vier Verfassungen klargestellt, dass der Katholizismus die Religion des Kantons und des «luzernischen Volkes» sei. Der heutige explizite Gottesbezug in der Einleitung ist jedoch erst 15 Jahre alt.