freier denken
Das Magazin gegen Dummheit

Warum Menschen wichtiger sind als Grenzen
Im Westen gilt die territoriale Unversehrtheit der Ukraine als unantastbar. Wer über Gebietsabtretungen nachdenkt, wird schnell als Handlanger Putins abgestempelt. Eine juristische Analyse zeigt jedoch: Das Völkerrecht schützt nicht nur Grenzen, sondern auch das Recht der Menschen, ihren Souverän selbst zu wählen. Ein Plädoyer für rechtlichen Realismus.
Wenn westliche Politiker und Medien über den Ukraine-Krieg sprechen, dominiert ein Begriff die Debatte: territoriale Integrität. Das Prinzip ist klar. Jeder Staat hat das Recht, seine Grenzen gegen Angriffe von aussen zu verteidigen. Russland hat diese Grenzen 2014 und noch brutaler 2022 verletzt. Damit scheint der Fall juristisch und moralisch abgeschlossen. Doch diese Sichtweise ist unvollständig. Sie ignoriert, dass Souveränität im Völkerrecht keine Einbahnstrasse ist.
Wie der US-Politikwissenschaftler David C. Hendrickson in einer aktuellen Untersuchung darlegt, hat Souveränität zwei Dimensionen: eine äussere und eine innere. Die äussere Dimension schützt den Staat vor Aggression. Die innere Dimension garantiert einem Volk das Recht, seine Regierung selbst zu wählen. Wenn diese beiden Prinzipien kollidieren – wie in der Ukraine –, bietet das Völkerrecht keine einfachen Antworten. Es verlangt eine Abwägung.
Der verdrängte Verfassungsbruch
Um die heutige Sackgasse zu verstehen, muss man auf das Jahr 2014 zurückblicken. Für den Westen war der Maidan eine «Revolution der Würde». Juristisch betrachtet war es jedoch der gewaltsame Sturz einer demokratisch gewählten Regierung ausserhalb der verfassungsmässigen Regeln.
Hendrickson argumentiert scharf: Wenn eine revolutionäre Bewegung die Verfassung «auf den Schrotthaufen wirft», um die Macht zu übernehmen, kann sie sich nicht im nächsten Moment auf ebendiese Verfassung berufen, um ihren Herrschaftsanspruch über das gesamte Territorium durchzusetzen. Durch den verfassungswidrigen Umsturz wurde die Ukraine faktisch in einen «Naturzustand» zurückversetzt.
In einem solchen Moment, so die völkerrechtliche Argumentation, fällt die Souveränität auf das Volk zurück. Die Karten werden neu gemischt. Die Menschen im Westen der Ukraine unterstützten die neue Regierung in Kiew. Doch grosse Teile der Bevölkerung auf der Krim und im Donbass taten dies nicht. Sie forderten ihr Recht auf Selbstbestimmung ein.
Das Dilemma von 1861 und 2014
Die Situation erinnert an historische Präzedenzfälle. Selbst Abraham Lincoln, der die US-Union im Bürgerkrieg mit Gewalt zusammenhielt, räumte ein, dass ein Volk ein «natürliches Recht auf Revolution» habe, wenn es unter unerträglicher Unterdrückung leide.
Das Völkerrecht ist hier ambivalent. Die UN-Charta verbietet Aggression von aussen, aber sie verbietet nicht zwingend die Revolution von innen. Wenn die Autorität des Staates zusammenbricht – wie 2014 in der Ukraine geschehen –, hat das Volk Vorrang vor den Grenzen. Oder anders formuliert: Im Frieden sind Grenzen heilig. Im innerstaatlichen Konflikt zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen wiegt der Wille der Menschen schwerer als die Linie auf der Landkarte.
Die Menschen auf der Krim und im Donbass wollten mehrheitlich nicht von einer Regierung regiert werden, die sie als feindselig empfanden. Auch wenn die Referenden 2014 unter fragwürdigen Umständen stattfanden und Russland die Situation opportunistisch nutzte: Zahlreiche Umfragen über Jahre hinweg bestätigen, dass die Ablehnung Kiews in diesen Regionen real war.
Die Doppelmoral des Westens
Der Westen hat sich entschieden, diesen Aspekt der «inneren Souveränität» zu ignorieren. Statt auf einen Ausgleich zwischen den ukrainischen Nationalisten und den russophilen Bevölkerungsteilen zu drängen, unterstützte man bedingungslos Kiews Anspruch, die Kontrolle über Gebiete zurückzuerlangen, deren Bewohner dies mehrheitlich ablehnten.
Dabei ist diese Haltung inkonsequent. Im Fall des Kosovo unterstützte der Westen die Sezession von Serbien gegen den Willen Belgrads. Auch im Südsudan wurde die Abspaltung begrüsst. Warum gilt das Selbstbestimmungsrecht dort, aber nicht auf der Krim? Das US-Aussenministerium ist eine Antwort auf diese Frage bis heute schuldig geblieben.
Noch gravierender ist die Inkonsequenz bei der Anwendung militärischer Gewalt. Während man Russlands Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine zu Recht verurteilt, haben die USA und ihre Verbündeten dasselbe Prinzip im Irak, in Libyen und in Syrien über zwei Jahrzehnte hinweg missachtet. Diese Doppelmoral schwächt die Position des Westens im globalen Süden, wo man die Sanktionspolitik zunehmend als arrogante Anmassung empfindet.
Eine Scheidung als Lösung?
Was bedeutet das für einen möglichen Frieden? Die juristische Logik legt einen Schluss nahe, der politisch derzeit als Tabu gilt: Eine Gebietsabtretung könnte der einzige Weg sein, dem Völkerrecht in seiner Gesamtheit gerecht zu werden.
Hendrickson zieht den Vergleich zu einer zerrütteten Ehe. Wenn sich die Partner völlig entfremdet haben und ein Zusammenleben nur noch durch Gewalt aufrechterhalten werden kann, ist die Scheidung die rationale Konsequenz. Das oberste Prinzip einer Friedensregelung sollte lauten: Niemand sollte der Hoheit einer Regierung unterworfen sein, die er hasst oder von der er gehasst wird.
Dies würde bedeuten, dass der Westen sein maximalistisches Ziel aufgibt, Russland eine «strategische Niederlage» beizubringen und die Grenzen von 2014 wiederherzustellen. Stattdessen müsste anerkannt werden, dass die Ukraine ein gespaltenes Land ist, in dem zwei Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Identitäten leben.
Realismus statt Wunschdenken
Ein Frieden, der Bestand haben soll, muss die Realitäten vor Ort anerkennen. Dazu gehört die Einsicht, dass die Ukraine in ihrer alten Form vielleicht nicht mehr existiert. Das Völkerrecht bietet die Werkzeuge, um dies abzubilden – wenn man bereit ist, nicht nur auf die starren Grenzen, sondern auch auf den Willen der Menschen zu schauen.
Sowohl Russland als auch die USA haben in diesem Konflikt das Recht gebeugt. Russland durch seinen Angriffskrieg, der Westen durch die Unterstützung eines verfassungswidrigen Umsturzes und die Verweigerung einer diplomatischen Lösung, die das Selbstbestimmungsrecht der russophilen Ukrainer respektiert hätte. Eine Rückkehr zur Vernunft würde bedeuten, beiden Seiten der Souveränität – der territorialen und der menschlichen – Geltung zu verschaffen.
David C. Hendrickson: “Die andere Seite der Souveränität: Wie das Völkerrecht auf der Ukraine lastet”


